{"id":95,"date":"2017-08-26T10:59:53","date_gmt":"2017-08-26T08:59:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bvb11.de\/cms2\/wordpress\/?page_id=95"},"modified":"2017-08-26T11:05:13","modified_gmt":"2017-08-26T09:05:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bvb11.de\/cms\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des BVB-Fanclub 11Freunde<\/p>\n<p>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n1. Der Name des Fanclubs lautet 11Freunde<br \/>\n2. Der Sitz des Fanclubs ist Dortmund<br \/>\n3. Der Fanclub wurde am 11.12.2013 in Dortmund gegr\u00fcndet.<br \/>\n4. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01. Juli eines Jahres und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.<br \/>\n5. Die Vereinsfarben sind schwarz-gelb<\/p>\n<p>\u00a72 Ziele und Zweck des Fanclubs, Gemeinn\u00fctzigkeit<br \/>\n1. Ziel und Zweck ist es, Anh\u00e4nger des BV Borussia Dortmund 09 zu sammeln und, soweit m\u00f6glich, den BV Borussia Dortmund 09 zu unterst\u00fctzen, das Erscheinungsbild in der \u00d6ffentlichkeit im positiven Sinne zu f\u00f6rdern und nach au\u00dfen hin so zu vertreten, dass seinem Ansehen kein Schaden entsteht. Wir sind gegen jede Form von Gewalt, gegen Pyrotechnik und gegen jede Art von Diskriminierung und Rechtsradikalismus.<br \/>\n2. Unser Ziel ist es die Fan-Kultur zu erhalten und zu f\u00f6rdern, sowie rowdyhaftes Verhalten zu unterbinden. Dar\u00fcber hinaus soll die V\u00f6lkerfreundschaft gef\u00f6rdert, die Geselligkeit und der Fu\u00dfballsport gepflegt werden.<br \/>\n3. Der Fanclub ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Fanclubs d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n4. Weiteres Ziel ist es dass der Fanclub f\u00fcr seine Mitglieder Eintrittskarten f\u00fcr Heim- und Ausw\u00e4rtsspiele organisiert.<\/p>\n<p>\u00a73 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft<br \/>\n1. Die Mitgliedschaft kann jede nat\u00fcrliche Person erwerben.<br \/>\n2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei einem Vorstandsmitglied zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dieser Beschluss ist dem Antragssteller schriftlich zu \u00fcbermitteln; das gleiche gilt f\u00fcr die Ablehnung der Aufnahmedurch den Vorstand, die nicht begr\u00fcndet werden muss.<br \/>\n3. Jugendliche werden nur aufgenommen, wenn ein Elternteil Mitglied ist oder wird. Die Aufnahme Minderj\u00e4hriger setzt eine Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters voraus.<br \/>\nBeim Austritt des Elternteils erlischt automatisch die Mitgliedschaft des Jugendlichen. Mit Unterschrift des Anmeldeformulars erkl\u00e4rt sich der Bewerber mit der Anerkennung der Satzung einverstanden. Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.<br \/>\nAls f\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Personen aufgenommen werden, die ebenfalls kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben.<br \/>\n4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, den freiwilligen Austritt oder Ausschluss des Mitglieds.<br \/>\n5. Der Austritt erfolgt schriftlich bei einem Vorstandsmitglied. Er kann bis zum 31.03. eines jeden Jahres mit Wirkung zum 30.06. des Jahres erfolgen.<br \/>\n6. Der Fanclub Ausschluss kann erfolgen bei<br \/>\n\u00b7 vors\u00e4tzlichem Versto\u00df gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse des Fanclubs<br \/>\n\u00b7 unehrenhaften und \/ oder Fanclub-\/vereinssch\u00e4digenden Verhalten<br \/>\n\u00b7 Verzug mit seinen Beitr\u00e4gen oder sonstigen Verpflichtungen trotz Mahnung und ohne hinreichende Begr\u00fcndung<br \/>\n7. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt werden. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<br \/>\n8. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche, \u00c4mter und Anspr\u00fcche aus dem Fanclub. Geleistete Beitr\u00e4ge werden nicht erstattet. Ein Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht. Vereinspapiere sind zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>\u00a74 Aufnahmegeb\u00fchr, Mitgliedsbeitrag, Spenden und deren Verwendung<br \/>\nAufnahmegeb\u00fchr und Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.<br \/>\nAufnahmegeb\u00fchr ab 2015: keine<br \/>\nJahresmitgliedsbeitrag ab 2015: keiner<br \/>\nFalls durch Spenden Gelder vorhanden sind, sollen diese haupts\u00e4chlich f\u00fcr gemeinsame Fanclubutensilien und Feiern verwendet werden.<\/p>\n<p>\u00a75 Organe des Vereins \u2013 Vorstand &amp; Mitgliederversammlung<br \/>\n1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus:<br \/>\na) dem\/der 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) dem\/der 2. Vorsitzenden<br \/>\nc) dem\/der Kassierer\/in<br \/>\nd) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\ne) dem\/der Medienbeauftragten<br \/>\n2. Neben dem Vorstand gibt es im Fanclub zwei Kassenpr\u00fcfer.<br \/>\n3. W\u00e4hlbar in den Vorstand ist jedes Mitglied des Fanclubs, das das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br \/>\n4. Die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenpr\u00fcfer werden f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt und beginnen ihre Aufgabe jeweils zum 01.07. Sie bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand bis zu einer auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu treffende Entscheidung eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen.<br \/>\n5. Der Vorstand f\u00fchrt alle Gesch\u00e4fte selbstst\u00e4ndig und erf\u00fcllt die Aufgaben zum Wohle des Fanclubs im Rahmen und Sinne der Satzung. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis; die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverh\u00e4ltnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschr\u00e4nkt.<br \/>\n6. Der Vorstand entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit dies nicht nach der Satzung oder durch zwingende gesetzliche Bestimmungen anderen Organen vorbehalten ist.<br \/>\n7. Die Sitzungen des Vorstands werden durch den 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden einberufen.<br \/>\n8. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind.<br \/>\n9. Eine Amtsenthebung ist durch einstimmigen Beschluss aller \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder zul\u00e4ssig. Dem davon betroffenen Vorstandsmitglied muss jedoch die M\u00f6glichkeit zu einer Gegen\u00e4u\u00dferung gegeben werden.<\/p>\n<p>\u00a76 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>\n1. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach der Satzung.<br \/>\n2. Alle Mitglieder haben das Recht am Clubleben teilzunehmen.<br \/>\n3. Alle Mitglieder verpflichten sich das Ansehen des Fanclubs zu wahren und die Satzung einzuhalten.<\/p>\n<p>\u00a77 Aktivit\u00e4ten des Fanclubs<br \/>\n\u00dcber jegliche Aktivit\u00e4ten des Fanclubs (z.B. Ausw\u00e4rtsfahrten, Jahresfeier,\u2026) entscheidet der gesamte Vorstand oder die einberufenen Versammlungen des Jahres. Mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder bzw. stimmberechtigten Mitglieder werden die Aktivit\u00e4ten beschlossen. Stimmberechtigt bei einberufenen Versammlungen sind Mitglieder ab 18 Jahre.<br \/>\nDer Vorstand kann nach Bedarf Versammlungen einberufen.<br \/>\nBei allen Veranstaltungen des Fanclubs d\u00fcrfen Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung teilnehmen.<\/p>\n<p>\u00a78 Versammlungen und Abstimmungen\/Wahlen<br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan des Vereins. Den Vorsitz f\u00fchrt der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.<br \/>\n2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich in der ersten H\u00e4lfte des Kalenderjahres statt.<br \/>\n3. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind f\u00fcr alle Mitglieder bindend.<br \/>\n4. Beschl\u00fcsse werden nach Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht die Satzung etwas anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n5. Beschl\u00fcsse und Wahlen werden grunds\u00e4tzlich durch offene Abstimmung mit Handzeichen vorgenommen. Eine geheime Abstimmung ist nur auf Antrag durchzuf\u00fchren.<br \/>\n6. Gew\u00e4hlt ist der\/diejenige, der\/die die Mehrheit der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt.<br \/>\n7. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen jederzeit von einem Vorstandsmitglied oder durch 25 % der Mitglieder einberufen werden.<br \/>\n8. Alle Mitglieder des Vereins ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind stimmberechtigt.<br \/>\n9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 6 der ordentlichen Mitglieder des Vereins, mindestens aber 1 Mitglied des Vorstandes, anwesend sind.<br \/>\n10. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\na. Entgegennahme der Berichte der Vorstandsmitglieder sowie des Berichtes der<br \/>\nKassenpr\u00fcfer<br \/>\nb. Entlastung des Vorstandes<br \/>\nc. Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nd. Entscheidung und Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge, des<br \/>\nHaushaltsvoranschlages, Festlegung der Beitr\u00e4ge und sonstige Verpflichtungen<br \/>\nder Mitglieder.<br \/>\ne. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bzw. \u2013erg\u00e4nzungen<br \/>\nf. Beratung \u00fcber Verschiedenes<br \/>\ng. Genehmigung des Gesch\u00e4ftsbereichs<br \/>\n11. Die Punkte der Tagesordnung werden vom Vorstand festgelegt und vor der Versammlung ausgelegt.<br \/>\n12. Die Einladung zu Versammlungen werden auf der Fanclub-Homepage www.bvb11.de bekanntgegeben und\/oder werden per Email\/Newsletter zugesandt insofern vorhanden.<br \/>\n13. \u00dcber die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die mindestens alle Antr\u00e4ge, Beschl\u00fcsse und Wahlergebnisse zum Inhalt haben m\u00fcssen. Diese ist vom Versammlungsleiter und einem dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p>\u00a79 Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nDie Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von jeweils 2 Jahren jeweils 2 Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein bekleiden. Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kasse und der Buchf\u00fchrung zu uberzeugen, nach der Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres eine eingehende Pr\u00fcfung der B\u00fccher\/Belege und des Jahresabschlusses vorzunehmen und das Ergebnis der Pr\u00fcfung dem Vorstand 14 Tage vor der Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/p>\n<p>\u00a710 Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Fanclubs<br \/>\n1. Die Satzung kann nur auf der ordentlichen Mitgliederjahreshauptversammlung durch 75% der anwesenden stimmberechtigten Fanclub Mitglieder ge\u00e4ndert werden.<br \/>\n2. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen und \u2013erg\u00e4nzungen sind den Mitgliedern bis sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten.<br \/>\n3. Die Aufl\u00f6sung des Fanclubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen und beschlossen werden.<br \/>\n4. Im Falle einer Aufl\u00f6sung des Fanclubs in der eigens daf\u00fcr einberufene Mitgliederversammlung f\u00e4llt eventuell vorhandenes Verm\u00f6gen an die Stiftung \u201eleuchte auf\u201c \u2013 die BVB Stiftung, Dortmund.<\/p>\n<p>\u00a711<br \/>\nDer 1. Vorsitzende ist erm\u00e4chtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins erforderliche formelle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Satzung vorzunehmen.<br \/>\nDortmund, den 23.05.2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des BVB-Fanclub 11Freunde \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Name des Fanclubs lautet 11Freunde 2. Der Sitz des Fanclubs ist Dortmund 3. Der Fanclub wurde am 11.12.2013 in Dortmund gegr\u00fcndet. 4. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01. Juli eines Jahres und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. 5. 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